Förderung und Finanzierung

Die Förderung und Finanzierung der beruflichen Qualifizierung und Weiterbildung ist in Deutschland sehr breit gefächert möglich und bietet für das Land      Schleswig-Holstein auch individuelle Möglichkeiten.

Grundlegend gelten für die Standorte des AWO Bildungscampus:

Unsere Ausbildungsgänge sind zertifiziert nach AZAV. Ebenfalls sind einzelne unserer Fort- und Weiterbildungen nach AZAV zertifiziert. Bitte beachten Sie hier die entsprechenden Hinweise in der Ausschreibung der jeweiligen Maßnahme.

Vor diesem Hintergrund ist es angehenden Auszubildenden und Teilnehmer*innen sowie deren Arbeitgeber*innen möglich zu prüfen, welche Förderungs- und Finanzierungsprogramme für sie in Frage kommen. Die Fördermöglichkeiten für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sind vielfältig und meist abhängig von den Rahmenbedingungen des gewählten Aus-/Weiterbildungsganges sowie vom jeweiligen Personenkreis, der sie in Anspruch nehmen möchte. Entscheidende Kriterien für die Wahl einer Förderung sind z.B. der Beschäftigungsstatus, die Kosten, der Umfang und die Dauer der angestrebten Maßnahme.

Nachfolgend geben wir einen Überblick über einige Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten. Diese sollen einen Wegweiser bei der Suche nach einem passgenauen Angebot bieten.

Ausgewählte Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten

Förderung von Beschäftigten

Seit dem 1. Januar 2019 ermöglicht das Qualifizierungschancengesetz (QCG) eine umfangreiche Förderung der beruflichen Qualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten durch die Bundesagentur für Arbeit. Beschäftigte erhalten unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße eine Weiterbildungsförderung, wenn ihre Tätigkeit durch Technologien ersetzt werden kann, in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht wird oder wenn sie eine Umschulung in einem Engpassberuf anstreben.

Im Fokus der Förderung stehen:

Dieses Gesetz ermöglicht Beschäftigten abschlussbezogene Qualifizierungen wie den Erwerb von Teilqualifikationen und beruflichen Abschlüssen.

Die Bundesagentur für Arbeit fördert Maßnahmen nur, wenn sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme zertifiziert ist und die Maßnahme einen Umfang von mehr als 160 Unterrichtsstunden hat.

Wenn die Qualifikation von Beschäftigten noch nicht oder nicht mehr den Bedürfnissen des Unternehmens entspricht, bietet die Förderung durch die Agentur für Arbeit Unterstützung für Betriebe jeder Größe.

Gefördert werden:

Qualifizierungen, zu denen Arbeitgeber*innen gesetzlich verpflichtet sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Förderkonditionen haben sich im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes deutlich verbessert. Die Kosten werden je nach gewählter Maßnahme und Betriebsgröße ganz oder teilweise erstattet. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den zusätzlich im Rahmen der Weiterbildung entstehenden Kosten (zum Beispiel Fahrtkosten, Übernachtungskosten) gewährt werden.

Beschäftigte müssen für die Dauer der Teilnahme an der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Arbeitgeber*innen können für diese Freistellung Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten.

Darüber hinaus finden Sie auf diesen Seiten allgemeine Informationen zur Förderung von Beschäftigten durch die Bundesagentur für Arbeit.


Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist besser unter der Abkürzung Aufstiegs-BAföG bekannt. Hinter diesem Begriff verbirgt sich ein altersunabhängiges Förderangebot des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für alle, die sich mit einer Maßnahme auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungs-/Weiterbildungsprüfung vorbereiten. Hierzu zählt u.a. auch die Weiterbildung „Leitung einer Pflegeeinheit“.

Gefördert werden einkommens- und vermögensunabhängig die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowohl bei Lehrgängen in Vollzeit als auch in Teilzeit. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen. Sie können auch ausschließlich den einmaligen Zuschuss nutzen, das Darlehen muss nicht in Anspruch genommen werden.

Maximal werden gegenwärtig rd. 64 % der gesamten Lehrgangs- und Prüfungskosten übernommen. Ab dem 01.08.2020 verbessern sich die Förderkonditionen: Es gibt z. B. höhere Zuschüsse und einen höheren Darlehenserlass. Weitere Informationen

In Schleswig-Holstein ist die Investitionsbank SH (IB.SH) die zuständige Stelle für die Förderung. Hier erhalten Sie alle weiteren Informationen über die genauen Voraussetzungen der Förderung und über die Förderungsart, -höhe und -dauer. Auch die konkreten Darlehensbedingungen sowie der Ablauf der Antragsstellung werden Ihnen erläutert.

Bitte beachten Sie:
Um Aufstiegs-BAföG für eine Weiterbildung zu beantragen, benötigen Sie in Ihren Antragsunterlagen eine Bestätigung vom AWO Bildungscampus (Formblatt der IB.SH), dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß der zugrunde liegenden Weiterbildungsverordnung erfüllen. Diese Bestätigung können wir Ihnen erst ausstellen, nachdem Sie bei uns die vollständigen Anmeldeunterlagen eingereicht haben und wir die Zugangsvoraussetzungen prüfen konnten. Bitte bedenken Sie dies bei Ihrer zeitlichen Planung und reichen Sie daher Ihre Unterlagen möglichst frühzeitig bei uns ein. Der Antrag auf Förderung muss bei der IB.SH vor dem Beginn der Weiterbildung vollständig vorliegen.Weitere Informationen


Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Der Weiterbildungsbonus ist eine Maßnahme des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen des “Landesprogramm Arbeit” und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Jede*r Antragsteller*in kann einmalig während der gesamten Förderperiode (2014 - 2020) eine Förderung erhalten.
Mit dem Weiterbildungsbonus werden Kosten der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte, Auszubildende sowie Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler, die weniger als 10 Mitarbeiter*innen beschäftigen, gefördert, und die in Schleswig-Holstein arbeiten oder wohnen.
Der Zuschuss zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens 1.500 Euro der Gesamtmaßnahme. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber zahlt die restlichen Kosten. Die Weiterbildung darf einen Gesamtwert von 3.000 Euro nicht überschreiten.

Aufstiegsfortbildungen werden nicht über den Weiterbildungsbonus sondern über das Aufstiegs-BAföG gefördert.

Die Bewilligungsbehörde für den Weiterbildungsbonus ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Dort erhalten Sie eine ausführliche Beratung sowie alle weiterführenden Informationen:


Bildungsprämie

Die Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt Menschen bei der Finanzierung einer berufsbezogenen Weiterbildung in Form von Prämiengutscheinen. Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Gebühren, allerdings max. 500 Euro. In Schleswig-Holstein können Prämiengutscheine nur genutzt werden, wenn die Gebühren der Weiterbildungsmaßnahme insgesamt 1.000 Euro nicht übersteigen. Bei kostenintensiveren Maßnahmen greift der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein.

Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie:

• durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden
• über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen
• im laufenden Kalenderjahr noch keinen Prämiengutschein erhalten haben und
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder in Deutschland arbeiten dürfen.

Die Voraussetzung für den Erhalt des Prämiengutscheins ist eine Beratung bei einer der bundesweiten Beratungsstellen, die im Rahmen des Programms eingerichtet wurden. Die Berater*innen prüfen die Fördervoraussetzung der Maßnahme und stellen die Prämiengutscheine aus.

Weitere Hinweise und Informationen
Gerne empfehlen wir Ihnen auch das landesweite Informationsportal rund um das Thema Weiterbildung, auf dem weitere Details rund um Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten abgerufen werden können.

Der kostenlose Leitfaden "Weiterbildung finanzieren" der Stiftung Warentest erläutert zudem, welche Zuschüsse Arbeitnehmer*innen, Arbeitslose, Berufsrückkehrer*innen und Selbstständige bekommen können. Er listet Förderprogramme von Bund und Ländern zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen auf. Außerdem wird erklärt, wer Anspruch auf Bildungsurlaub hat und welche Ausgaben sich von der Steuer absetzen lassen.
Der Leitfaden enthält in knapper Form alle wesentlichen Finanzierungsmöglichkeiten einer öffentlichen finanziellen Unterstützung für Weiterbildungsinteressierte. Es wird ein aktueller Überblick über verschiedene Förderinstrumente gegeben.


Informationen zum Stipendium

Mit dem Stipendienlotsen bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Plattform, auf der Sie sich umfassend und zielgerichtet über aktuelle Stipendienprogramme z. B. für die berufliche Aus- und Weiterbildung oder das Studium informieren und das für Sie geeignete Stipendium anhand Ihrer Wunschkriterien finden können.

Die umfassende Stipendiendatenbank lässt sich nach vielen verschiedenen Kriterien filtern:

• Bildungsphase (Duale Ausbildung, Weiterbildung, Studium etc.)
• Verwendungszweck (Praktikum, Sprachreise, Studiengebühren etc.)
• Studienfächer
• Zielgruppe
• Region

Der Stipendienlotse ist die zentrale Anlaufstelle für bundesweite und internationale Stipendien im privaten und öffentlichen Bereich.


Steuerliche Absetzbarkeit

Fort- und Weiterbildungskosten, das heißt Aufwendungen, die ein*e Arbeitnehmer*in bzw. Unternehmer*in leistet, um seine/ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten oder zu erweitern, sind als Werbungskosten/Betriebsausgaben voll absetzbar. Dies umfasst u.a. die Kosten der Maßnahme, Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fahrkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsaufwand.
Ausbildungskosten, das heißt Aufwendungen für den Erwerb von Kenntnissen, die als Grundlage für eine erstmalige Berufsausübung notwendig sind, können grundsätzlich als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie über die jeweils zuständigen Finanzämter.